Garantiebedingungen
1. Garantiebedingungen und Garantiefrist
hoffmann Made in Germany (VDH GmbH), Kamp 80, 49074 Osnabrück bietet gegenüber seinen Endverbrauchern eine freiwillige Herstellergarantie von 5 Jahren (gesetzliche Vorschriften gem. §§ 443, 497 BGB werden dabei berücksichtigt). Weitergehende Ansprüche der Endverbraucher gegenüber hoffmann bleiben dabei unberührt. Ein „Endverbraucher“ ist im Sinne unserer Herstellergarantie, eine natürliche Person die ein hoffmann Produkt direkt bei dem Hersteller hoffmann oder einem kooperierenden Vertriebspartner (insbesondere Online- und Fachhändler, Sanitärbetriebe, Baumärkte) erworben und ausschließlich für den privaten Gebrauch verwendet hat. Die Übertragbarkeit und die Gewährleistung auf einen Dritten durch z.B. den Weiterverkauf eines hoffmann Produktes bleibt dabei unberührt. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie und beginnt auch nicht erneut.
2. Umfang und Leistung der Garantie
Wir versichern unserem Endverbraucher, dass die von ihm erworbenen Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Entscheidend ist dabei der wissenschaftliche sowie technische Stand während des Herstellungszeitpunkts. Ansprüche aus Folgeschäden oder Produkthaftung bestehen nur nach zwingend erforderlichen gesetzlichen Vorschriften. Demnach gilt die 5 Jahre Herstellergarantie nur für die in Punkt 1 beschriebenen Endverbraucher, die das betreffende Produkt in einem von hoffmann vertretenen Land über einen Vertriebspartner erworben haben.
3. Form und Fristwahrung sowie „Geld-zurück-Garantie“
Die Geld-zurück-Garantie für Ansprüche aus dieser Garantie setzt voraus, dass der Endverbraucher dem Hersteller hoffmann oder von einem hoffmann Vertriebspartner, bei dem das Produkt erworben wurde, den/die Mängel schriftlich aufzeigt. Die Mängelanzeige muss innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum erfolgen, an dem der Endverbraucher den Mangel an dem hoffmann Produkt festgestellt hat und vor Ablauf der Gewährleistungsfrist erfolgt sein. Der Belegnachweis über die Einhaltung der Gewährleistungsfrist, obliegt dem Endverbraucher, durch z.B. der Vorlage einer Rechnung über das erworbene hoffmann Produkt.
Schriftliche Mängelanzeigen werden wie folgt vorgenommen:
- detaillierte Mängelbeschreibung, wenn möglich mit Bildmaterial
- Name und Anschrift des Endverbrauchers
- Sowie der Nachweis über den Erwerbszeitpunkt z.B. Rechnung mit Kaufdatum
Schriftliche Mängelanzeigen sollten per E-Mail an service@hoffmann-armaturen.de gesendet werden. Nach Erhalt einer schriftlichen Mängelanzeige wird sich hoffmann innerhalb der nächsten Werktage mit dem Kunden in Verbindung setzen. Vor Ablauf dieser Frist darf das Produkt nicht demontiert werden. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sind Gewährleistungsansprüche rechtlich ausgeschlossen. Wird innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Einhaltung der vorstehenden Voraussetzungen eine Inanspruchnahme geltend gemacht und von hoffmann die geschuldete Gewährleistungsleistung nicht erbracht, so ist die Verjährung bis zur Leistungserbringung gehemmt.
4. Vorraussetzungen und Ausschlüsse
Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Garantie sind eine fachgerechte Installation des betroffenen hoffmann-Produks gemäß der hoffmann Montageanleitung und den anerkannten Regeln der Technik (z.B. durch einen Meisterbetrieb oder einen autorisierten Fachbetrieb) sowie die Verwendung des jeweiligen hoffmann-Produkts gemäß der Gebrauchs- und Montageanleitung von hoffmann.
Kann hoffmann nachweisen oder besteht der objektiv begründete Verdacht, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, so kann hoffmann die Garantieleistung verweigern, es sei denn, der Kunde weist nach, das die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Etwaige Gebrauchs- und Montageanleitungen sind dem hoffmann Produkt beigefügt und können in digitaler Version angefragt werden.
Diese Herstellergarantie begründet keine Ansprüche bei
- gewerblicher oder selbständiger beruflicher Nutzung des hoffmann-Produkts;
- Fehlender Fehleranzeige und frühzeitigem Ausbau des defekten hoffmann-Produkts ohne vorherige Begutachtung oder Anweisung durch hoffmann;
- Nichteinhalten der ausgehändigten Gebrauchs- und Montageanleitung sowie etwaiger Sicherheitsvorkehrungen;
- Unsachgemäßer Wartung oder Reparatur des hoffmann-Produkts, insbesondere Reparatur oder Wartung unter Verwendung von anderen als Original hoffmann-Ersatzteilen;
- unsachgemäßer Installation oder Inbetriebnahme;
- Verwendung des hoffmann-Produkts, die nicht seinem vorgesehenen oder empfohlenen Verwendungszweck entspricht oder sonst unsachgemäß oder missbräuchlich ist;
- Produktmodifikationen, insbesondere Installation, Entfernen oder Austausch von einzelnen Teilen oder Komponenten des hoffmann-Produkts oder
- hoffmann Produkten, deren Kennzeichnungen auf dem Produkt entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht wurde.
Diese Herstellergarantie erstreckt sich nicht auf:
- Produktfehler, die durch Transport, Installation oder äußere Einwirkung (Stoß, Schlag, Fall) verursacht wurden;
- durch den Käufer, Verkäufer, Installateur oder dritte Personen verursachte Produktfehler oder Schäden;
- Produktfehler, die auf normale Abnutzung (z.B. Kratzer, Abrieb) oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind (bei fahrlässiger Schadensverursachung wird ein Mitverschulden angerechnet);
- Verschleißteile, wie z.B. Dichtungen, Schläuche;
- Verbrauchsmaterial, wie z.B. Batterien, Filter;
- Bruch zerbrechlicher Teile, wie beispielsweise Glas, Glühlampen, Spiegel;
- geringfügige Abweichungen des hoffmann-Produkts von der Soll-Beschaffenheit, die auf den Gebrauchswert des hoffmann-Produkts keinen Einfluss haben;
- Schmutzeinspülungen, Wasserschläge, insbesondere Warmwasserschläge, Schäden durch Kalkablagerungen, Eis oder andere Umwelteinflüsse (z.B. Feuchtigkeit, Hitze), Betriebs- oder Bedienungsfehler, aggressive Umgebungseinflüsse, Chemikalien, Reinigungsmittel, Über-/Unterdruck oder Über-/Unterspannung auf der Leitung;
- Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber nicht abschließend Überschwemmung, Blitzeinschlag, Brand, Frost oder Schwankungen in der Stromversorgung.
- Mangelfolgeschäden sowie
- Muster- oder Ausstellungsprodukte, 2. Wahl-Produkte und ähnliches wie Amazon Warehouse Deals.
5. Leistungen im Garantiefall
Bei Vorliegen eines Garantiefalls gemäß Abschnitt 1-4. leistet hoffmann die Hersteller-Garantie indem hoffmann nach eigenem Ermessen und nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen das betroffene hoffmann-Produkt 1) instand setzt bzw. dafür notwendige Ersatzteile liefert, 2) einen Austausch vornimmt oder 3) dem Endkunden den Kaufpreis erstattet.
1) Instandsetzung
Regelfall ist, dass der Endkunde das fehlerhafte hoffmann-Produkt mit vorherigem Einverständnis seitens hoffmann durch einen Fachhandwerker vor Ort instandsetzen lässt. In diesem Fall umfasst die Herstellergarantie die kostenlose Lieferung der notwendigen Ersatzteile. Sofern sich hoffmann per schriftlicher Zusage entscheidet, die Instandsetzung selbst durchzuführen, so trägt hoffmann die hierdurch entstehenden Kosten für Ersatzteile, Installation und eigene Arbeitskosten sowie etwaige Ausgaben für den Transport oder die Versendung des hoffmann-Produkts.
2) Austausch
Beim Austausch wird das fehlerhafte hoffmann-Produkt kostenfrei durch ein neues hoffmann-Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene hoffmann-Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, ist hoffmann berechtigt, ein vergleichbares Ersatzprodukt zu liefern. Der entstehende Arbeitsaufwand für Ausbau und Wiederinstallation wird von hoffmann in keinem Fall übernommen. Das ausgetauschte hoffmann-Produkt geht mit dem Ausbau in das Eigentum von hoffmann über.
3) Rückerstattung des Kaufpreises
Sofern hoffmann eine Erstattung des Kaufpreises wählt und dies schriftlich bestätigt, gibt der Endkunde das fehlerhafte hoffmann-Produkt zurück und hoffmann erstattet ihm den gezahlten Kaufpreis. Mit der Rückerstattung des Kaufpreises geht das Eigentum am fehlerhaften hoffmann-Produkt auf hoffmann über.
6. Folgen bei unberechtigtem Garantieverlangen
Sollte der Kunde einen Fehler als Garantiefall melden, bei dem die Voraussetzungen für eine Garantieleistung nach dieser Herstellergarantie nicht erfüllt sind, so sind die durch Versand oder Transport des Produkts entstandenen Kosten vom Endkunden selbst zu tragen. Zusätzlich hat der Endkunde die Kosten, einschließlich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei hoffmann für die Untersuchung oder den Rücktransport des Produkts entstehen.
Sofern der Endkunde nach Information über das Nichtgreifen der Garantie und über die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten dennoch die Ausführung der Instandsetzung wünscht, so hat er die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten selbst zu tragen.
Hat das hoffmann-Produkt den beanstandeten Fehler nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, entscheidet hoffmann im Einzelfall, ob eine Beseitigung auf dem Kulanzweg vorgenommen wird. Einen Rechtsanspruch auf Fehlerbeseitigung hat der Endkunde in diesem Fall nicht.
7. Datenschutz
Die angegebenen personenbezogenen Daten des Kunden werden bei einer Anfrage im Rahmen der Herstellergarantie aufgrund gesetzlicher Befugnisse und gemäß unseren Hinweisen zum Datenschutz erhoben und verwendet. Die Datenschutzhinweise finden Sie auf der jeweiligen Plattform der Kontaktaufnahme.
8. Weitergehende Rechte
Dem Endkunden stehen neben den Rechten aus dieser freiwilligen Herstellergarantie die gesetzlichen Rechte uneingeschränkt zu. Diese Herstellergarantie lässt insbesondere die unter Umständen weitergehenden gesetzlichen oder vertraglichen Rechte (insbesondere Gewährleistungsrechte), die der Endkunde gegen den hoffmann-Vertriebspartner hat, von dem er das hoffmann-Produkt erworben hat, unberührt.
Auch die gesetzlichen Rechte des Endkunden gegenüber hoffmann werden durch die Garantie weder beschränkt noch ersetzt. Das betrifft insbesondere zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften nach dem Produkthaftungsgesetz oder eine etwaige deliktische Haftung von hoffmann. Das Fortbestehen der Rechte des Endkunden gilt unabhängig vom Vorliegen eines Garantiefalls und von der Inanspruchnahme der Garantie durch den Endkunden.
Auf diese Garantie findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) vom 11. April 1980 Anwendung. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dieser Garantie ist Osnabrück, Deutschland. Soweit zulässig ist Gerichtsstand Osnabrück, Deutschland.
Name und Anschrift des Garantiegebers: VDH GmbH (hoffmann), Kamp 80, 49074 Osnabrück